AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen IBB audiovision
(Stand: 08.10.2020)

I: Allgemeine Bestimmungen

1: Geltungsbereich, Vertragsschluss, Leistungserbringung

1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage aller Vertragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsverhältnisse zwischen der IBB Audiovision, Klaus Britzelmayr, Augsburger Straße 552, 70327 Stuttgart (im Folgenden „IBB“ genannt), und dem Kunden. Sie gelten ausschließlich und für alle künftigen Geschäfte zwischen Kunde und IBB und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. Ergänzend zu diesen AGB gilt auch die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste von IBB einschließlich der darin enthaltenen technischen Angaben. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt IBB selbst bei deren Kenntnis nicht an, es sei denn, IBB hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2
IBB behält sich vor, die versprochene (Teil-) Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche des Kunden gegen IBB sind ausgeschlossen.

1.3.
Wird IBB im Rahmen eines Werkvertrages für den Kunden tätig, so gilt die Verbindungsordnung für Bauleistungen / Teil B (VOB/B) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung als vereinbart, soweit nicht in diesen AGB hiervon abweichende Regelungen getroffen werden.

2: Lieferung

2.1
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.

2.2
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Sobald die Ware von IBB einem Transportunternehmen übergeben worden ist, geht das Risiko auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des §13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

2.3
Die Ware ist sofort nach Empfang durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.

3: Zahlungsbedingungen:

3.1
Sämtliche Preise sind Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender
Verpackungs- und Transportkosten.

3.2
Die Rechnungen von IBB sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, unverzüglich und ohne Abzug zahlbar.

3.3
Kommt der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug, so ist die Summe der Rechnung während des Verzuges nach dem aktuellen Basiszinssatz und Verzugszinssatz neu zu berechnen. Falls IBB ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist diese berechtigt, diesen geltend zu machen.

3.4
Generell gilt bei Erstaufträgen durch Neukunden Zahlung 100% vor Lieferung (Vorkasse Überweisung) und bei Bestands Kunden bei denen der letzte Bestellvorgang länger als 24 Monate zurückliegt die erneute Bestellung als Erstauftrag (Vorkasse).

3.5
Soweit nicht abweichendes vereinbart ist, werden urheberrechtliche Verwertungsrechte dem Kunden grundsätzlich erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt (vgl. Ziffer 6.4).

4: Aufbauarbeiten, Montage

4.1
Der Kunde hat auf seine Kosten alle Erd-, Bettungs-, Bau-, Strom-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstigen der Leistungen der IBB branchenfremden Nebenarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe zu übernehmen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

4.2
Der Kunde hat zum Schutz unseres Eigentums und unseres Montage-/ Aufbaupersonals auf der Baustelle/ Errichtungsstelle die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat vor allem verschließbare Aufenthalts- und Lagerräume für unser Personal, unsere Materialien und Werkzeuge mit sanitären Einrichtungen, Beheizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen. Erfordert der Schutz unseres Eigentums eine Bewachung rund um die Uhr, so hat diese der Kunde sicherzustellen. Die entsprechenden Kosten fallen dem Kunden zur Last. Der Kunde hat weiterhin unser Personal bzw. unsere Erfüllungsgehilfen über bestehende Sicherheitsrisiken und Sicherheitsvorschriften zu unterrichten.

4.3
Vor Beginn der Montage-/ Aufbauarbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen zu machen.

4.4
Verzögert sich die Aufstellung, Montage, Aufbau oder Inbetriebnahme durch Umstände auf der Baustelle/ Errichtungsstelle ohne unser Verschulden, so hat der Kunde alle Kosten für Wartezeit und weiter erforderliche Reisen der Aufsteller oder unseres Montage-/ Aufbaupersonals zu tragen. Die weiteren Bestimmungen unter Ziffer 2 dieser AGB bleiben unberührt.

4.5
Der Besteller vergütet uns die bei Auftragserteilung vereinbarten Kosten für Arbeitszeit, Fahrtkosten, Reisekosten sowie Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, gemäß der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. Anfallende Nebenkosten (z.B. Hotelkosten, Parkgebühren etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.6
Die Entsorgung von bei Wartungs- und Servicearbeiten sowie Aufbauarbeiten anfallenden Abfällen obliegt dem Besteller, der hierfür auch die Kosten zu übernehmen hat.

5: Stornierungen von Personal Dienstleistungen

5.1
Personal Dienstleistungen sind Montage- und Aufbauarbeiten sowie technische Betreuungen von Mietgeräten. Nach Vertragsschluss erklärte Stornierungen des Kunden bewirken bei Kaufverträgen grundsätzlich nicht die Aufhebung des Vertrages, weil IBB reserviert oder bei Dritten einkauft.

5.2
Werden zu dem geschlossenen Miet- oder Kaufvertrag auch noch Personal Dienstleistungen vereinbart, so wird von der Vergütung hierfür noch die Folgende bei Stornierung des Auftrags fällig:
- bis spätestens vier Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung: 60%
- bis spätestens eine Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung: 90%
- innerhalb einer Woche vor Beginn der vereinbarten Leistung: 100%

6: Urheberrechte

6.1
IBB behält sich uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an den zur Verfügung gestellten schriftlichen Unterlagen (z.B. Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Präsentationen, Bildern, Konzepten, Designs) vor. Die Unterlagen, Firmenlogos und andere bildlichen Darstellungen und / oder Texte dürfen durch Dritte ohne unsere Zustimmung weder verwendet, noch in Umlauf gebracht oder vervielfältigt werden. Der Kunde behandelt diese Unterlagen vertraulich und verpflichtet sein Personal und gegebenenfalls seine Untermieter entsprechend.

6.2
Der Auftraggeber ist bezüglich der IBB zur Verfügung gestellten Daten und Inhalte verpflichtet, das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er – je nach geplanter Verwendung dieser Inhalte - neben dem Recht zur Veröffentlichung auch über die Genehmigung zur Veränderung dieser Daten verfügen muss. Für den notwendigen Beweis der tatsächlichen Unbedenklichkeit der Inhalte dieser Daten ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Der Auftraggeber versichert, dass er der Inhaber der Urheberrechte an dem von ihm zur Verfügung gestellten Material ist oder ihm die Nutzung dieser Urheberrechte vom Berechtigten eingeräumt wurde.

6.3
Unbeschadet der Rechte an den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten stehen IBB die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an den von ihm erstellten Inhalten sowie an den von ihm erstellten Änderungen und Erweiterungen der Produktionen zu. Dies gilt auch für die diesen Inhalten zugrundeliegenden Werke wie Konzepte, Grafiken, Texte, Drehbücher, Animationen, Bild- und Tonmaterial, sowie die hierzu notwendigen Hilfsmittel wie auch das Material (Entwürfe, Fotonegative usw.).

6.4
IBB räumt dem Auftraggeber die urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den von ihm erstellten Produktionen bei Streaming in diesem Moment, sonst jedoch erst mit vollständiger Bezahlung ein. Die Einräumung der Nutzungsrechte bleibt aber immer auf die vertraglich vereinbarten Medien beschränkt. Die Nutzung der Leistungen von IBB in darüber hinausgehenden weiteren Medien wird nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung gestattet. Das Rohmaterial wie auch Schnitt-Dateien bleiben im Eigentum von IBB und werden dem Auftraggeber auch trotz Schaltung für das Streaming und/ oder Einräumung der Nutzungsrechte nicht mit übertragen.

6.5
Die von IBB erbrachten Leistungen und Dienste dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen geregelt sein. Die Leistungen und Dienste von IBB dürfen von Dritten ebenfalls ausschließlich nach einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung genutzt werden. Auf die Gestattung der Nutzung durch Dritte besteht kein Anspruch des Auftraggebers. Bei Verstoß des Auftraggebers gegen diese Verbote kann IBB das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ziffer 11 dieser AGB bleibt unberührt.

6.6
Der Auftraggeber stellt IBB von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, sofern die den Anspruch begründende Tatsache auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalten, Vorlagen oder Materialien beruht.


7: Technische Verfügbarkeit

Um die Leistungen von IBB in vollem Umfang nutzen zu können, muss der Kunde und seine Erfüllungsgehilfen in seinem Verantwortungsbereich jeweils die neuesten Technologien verwenden bzw. deren Verwendung ermöglichen. Bei Benutzung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass der Kunde die Leistungen von IBB nur eingeschränkt nutzen kann. Die technische Verfügbarkeit der Dienste und Geräte von IBB kann z.B. in Fällen von höherer Gewalt oder technischer Störungen nicht garantiert werden.


8: Abnahme

Soweit die Erbringung von Werkleistungen vereinbart wird, gelten die folgenden Regelungen:

8.1
IBB setzt dem Auftraggeber mit schriftlicher Bereitstellungsanzeige eines (Teil-) Werkes eine Frist von zwei Wochen, innerhalb der der Auftraggeber die Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels ablehnen kann. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme nicht demgemäß, so gilt die Vertragsleistung mit Ablauf der gesetzten Frist als abgenommen. Die Verweigerung der Abnahme ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Leistung tatsächlich nutzt oder zu nutzen beginnt.
8.2
Die Anzeige offensichtlicher Mängel ist nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige durch IBB ausgeschlossen.
8.3
Mängel sind schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB geltend zu machen (vgl. Regelungen zur Gewährleistung und Haftung jeweils bei Kauf oder Miete).

9: Mitwirkungs-/ Mitteilungspflichten des Auftraggebers

9.1
Der Auftraggeber trägt die Verantwortung zur Sicherstellung der technischen Voraussetzungen und Anforderungen sowie zur Bereitstellung der Inhalte und Beantwortung gestalterischer Fragen, um die von IBB geschuldeten Leistungen zu ermöglichen. Reichen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen oder die inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers nicht aus, ist IBB berechtigt die Leistungen abzubrechen und vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ansprüche – gleich welcher Art – entstehen. Kommt der Auftraggeber durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme, so kann IBB eine angemessene Entschädigung verlangen.

9.2
Der Auftraggeber bei Streaming für die von IBB erhaltenen Daten und sonst spätestens nach Abschluss der ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch IBB verantwortlich für die notwendigen eigenen Sicherheitsvorkehrungen gegen alle Arten von Datenverlust, Betriebsstörungen und Übermittlungsfehlern sowie jegliche betriebsfremde und gegen unberechtigte Programmeingriffe, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

9.3
Schäden und Mängel, die sich nach der Leistungserbringung durch IBB zeigen, hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Hierbei sind von ihm alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine wirksame Feststellung der Mängel und Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen. Ziffer 6 und die Regelungen zu Gewährleistung und Haftung dieser AGB bleiben unberührt.

9.4
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während des Vertragsverhältnisses Änderungen an seiner Anschrift, E-Mailadresse und Bankverbindung IBB unverzüglich mitzuteilen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mailkonto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und der E-Mailempfang nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung ausgeschlossen ist.

9.5
Für die sachliche Richtigkeit und die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte wie insbesondere der Filmaufnahmen der Kunde die Verantwortlichkeit, soweit IBB nicht nachweislich Weisungen des Kunden missachtete. Demnach ist es Aufgabe des Kunden zu überprüfen, ob die Umsetzung und spätere Verwertung der Inhalte Rechte gleich welcher Art verletzt, und zwar auch dann, wenn Ideen, Skripte, Drehbücher usw. von IBB entwickelt oder erstellt werden. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte, Allgemeine Persönlichkeitsrechte, Rechte am eigenen Bild, Rechte an intellektuellem Eigentum sowie die wettbewerbs-, medien- und sonstige rechtliche Zulässigkeit der entwickelten Ideen und des Gesamtprodukts. Der Kunde informiert sich über etwaige gegenüber Verwertungsgesellschaften oder der Künstlersozialkasse bestehende Zahlungs- und Meldepflichten und verpflichtet sich auch IBB gegenüber, diese zu erfüllen. Das Gleiche gilt für die Einhaltung des Datenschutzes.


10: Leistungsverweigerungsrecht

IBB ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung seiner Tätigkeiten zu verweigern, wenn eine Vorschuss-, Teil- oder Abschlagszahlung (vgl. Ziffer 3 dieser AGB) verlangt wurde, bis diese durch den Kunden voll bezahlt wurde.

11: Haftung des Kunden, Vertragsstrafen

11.1
Gegenüber IBB und sonstigen Dritten haftet der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Mängel und Schäden, die ihre Ursache in seinem Gefahrenbereich haben, wie insbesondere
- alle Arten von Datenverlust, Betriebsstörungen und Übermittlungsfehler,
- unzureichende Sicherheitsvorkehrungen,
- betriebsfremde und unberechtigte Eingriffe in die Technik oder deren Bedienung,
- Verletzung von Urheber- oder gewerblichen Schutzrechten,

11.2
Gegenüber IBB ist der Kunde weiter nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er ihm gegenüber bestehende Pflichten verletzt. Dies gilt insbesondere für
a) die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke von IBB vor vollständiger Bezahlung der Vergütung (vgl. Ziffer 6.4 und 3.5 dieser AGB),
b) die Behauptung unwahrer Tatsachen (vgl. 11.7 dieser AGB) zum Zweck der Reduzierung oder des Bestreitens der nach diesem Vertrag vereinbarten Vergütung von IBB. Dieses Verbot gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen wie z.B. Rechtsanwälte des Auftraggebers.

11.3
Im Falle der Überlassung der von IBB erbrachten Vertragsleistungen durch den Kunden an Dritte haftet der Kunde selbst für alle hieraus entstehenden Schäden. Dies gilt auch, soweit er die von IBB erbrachten Vertragsleistungen für Dritte und deren Zwecke nutzt. Ziffer 6 dieser AGB bleibt unberührt.

11.4
Soweit der Kunde die von IBB erbrachte oder bereitgestellte Vertragsleistung zur Verbreitung und Veröffentlichung rechts- oder sittenwidriger Inhalte im Internet sowie zum Anbieten und Bereitstellen rechts- oder sittenwidriger Dienstleistungen oder Waren im Rahmen des E-Commercing nutzt, haftet er selbst für alle hieraus entstehenden Rechtsfolgen wie etwa Schadensersatz, Unterlassungsansprüche oder strafrechtliche Verfolgung. Das Gleiche gilt, soweit der Kunde die von IBB erbrachten Vertragsleistungen für diese Zwecke an Dritte überlässt.

11.5
Der Kunde stellt IBB in Fällen von Vorleistungen (z.B. andere Kameraleute) oder Nachleistungen Dritter (z.B. unabhängig von IBB im Auftrag des Kunden tätiger Streamingdienst) von jeglicher Haftung frei und macht etwaige Schadens- und Gewährleistungsansprüche ausschließlich gegenüber dem Dritten geltend.

11.6
Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung des in 11.2 a) genannten Verbots zu einer Vertragsstrafe von jeweils 20% der für das Werk berechneten Nettovergütung für jeden Fall der Zuwiderhandlung und bei Verletzung des in 11.2 b) genannten Verbots zu einer Vertragsstrafe von 50% der mit der unwahren Behauptung bezweckten Reduzierung oder bestrittenen Vergütung von IBB. Die Vertragsstrafen gelten unbeschadet des Anspruchs von IBB auf Schadensersatz.

11.7
Eine unwahre Tatsachenbehauptung liegt dabei vor, wenn sich aus der dokumentierten Kommunikation oder durch andere Glaubhaftmachungen (vgl. § 294 ZPO) etwas anderes ergibt. Ansonsten liegt eine unwahre Tatsachenbehauptung spätestens dann vor, wenn in einem gerichtlichen Verfahren rechtskräftig festgestellt wird, dass die Behauptung des Kunden oder seiner Vertreter/ Erfüllungsgehilfen (wie z.B. seines Rechtsanwalts) nicht wahr ist. IBB behält sich ausdrücklich vor, Strafanzeige zu stellen.

12: Datenschutz und Geheimhaltung

12.1
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die sachlichen und persönlichen Auftragsdaten gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Durchführung des Vertrages notwendig ist.

12.2
IBB und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten und von dem jeweils anderen Vertragspartner als vertraulich bezeichneten oder den Umständen nach als vertraulich anzusehenden Informationen der anderen Vertragspartei auch vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung und Durchführung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von drei Jahren fort. Beide Vertragspartner werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern auferlegen.

12.3
Als vertraulich gelten Informationen insbesondere dann, wenn Unterlagen oder Datenträger mit der Erklärung an den Empfänger übergeben werden, dass dieser die darin enthaltenen Informationen vertraulich zu behandeln habe und einen entsprechenden Vertraulichkeitsvermerk aufweisen. Als vertraulich gelten darüber hinaus die Kenntnisse, die IBB bei der Erbringung und Bereitstellung der Vertragsleistungen gewinnt.

12.4
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Informationen, die nachweislich
- dem die Information offenlegenden Vertragspartner vor Kenntnisgabe durch den anderen Partner bekannt oder zugänglich gemacht waren oder
- dem die Information offenlegenden Vertragspartner nach Kenntnisgabe durch den anderen Vertragspartner auf rechtmäßige Weise durch Dritte bekannt gegeben werden, die keiner Geheimhaltungspflicht unterliegen oder
- infolge von Veröffentlichungen beliebiger Art Gemeingut der Fachwelt waren oder nach Kenntnisnahme wurden.

12.5
Der Kunde und IBB verpflichten sich im Übrigen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

13: Allgemeine Bestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

13.1
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

13.2
Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit IBB bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Stuttgart.

13.3
Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen gegen IBB ist Stuttgart. Dies gilt auch für Klagen der IBB gegen den Kunden soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

13.4
Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

II. Bestimmungen bei Miete

14: Miete und Mietgeräte

14.1
Gegenstand des Mietvertrages sind die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Einzelgeräte. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch funktionsgleiche andere Geräte zu ersetzen.

14.2
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preislisten, sofern nicht schriftlich andere Preise vereinbart worden sind. Die Versendung der Mietgegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters.

14.3
Der zufällige Untergang oder die zufällige Verschlechterung des Mietgegenstandes nach Übergang der Gefahr auf den Mieter entbinden den Mieter nicht von der Einhaltung der im Mietvertrag übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlung des Mietzinses.
Der Mieter ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich von dem Eintritt eines dieser Ereignisse zu informieren.

14.4
Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet die Mietgegenstände gegen Diebstahl, Zerstörung, Beschädigung und zufälligen Untergang zu versichern. Der Versicherungsschutz hat die Zeit zwischen Übernahme der Ware an unserer Transportrampe und Rücklieferung der Ware zu unserer Transportrampe abzudecken. Der Versicherungsvertrag ist mit einem anerkannten Versicherungsunternehmen abzuschließen. Auf Verlangen ist uns der Versicherungsnachweis auszuhändigen.
Der Besteller tritt bereits jetzt künftige Ansprüche gegen das Versicherungsunternehmen aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Bei Vorliegen eines Schadensfalles hat der Besteller diesen unverzüglich der Versicherungsgesellschaft zu melden und diese anzuweisen, Zahlungen nur auf eines unserer Konten zu leisten. Der Besteller hat die Schadensabwicklung nach Kräften zu unterstützen, v.a. uns und der Versicherungsgesellschaft sämtliche zur Schadensbearbeitung notwendigen Dokumente auszuhändigen.
Soweit in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen darauf hingewiesen wird, dass die Ware durch uns versichert wird, entfällt beim Besteller die Pflicht zur Versicherung. In diesem Fall sind wir berechtigt die uns entstehenden Kosten an den Besteller weiter zu berechnen. Die Kosten werden pauschal mit 2% des Nettomietpreises angesetzt. Dem Besteller ist der Nachweis gestattet, dass die uns entstandenen Kosten geringer ausgefallen sind als die bezeichnete Pauschale oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

14.5
Mängel sowie durch den Transport entstandene Schäden sind uns sofort mitzuteilen. Dasselbe gilt für im Voraus nicht erkennbare Störungen an den Mietgegenständen.

14.6
Wir können verlangen, dass der Besteller für die Dauer der überlassenen Mietgeräte eine Kaution in Höhe des Zeitwertes der vermieteten Geräte bei uns hinterlegt. Die Kaution wird dem Besteller nach Rückgabe der vermieteten Geräte zurückgewährt. Die Kaution kann sowohl in bar, mit bankbestätigten Scheck oder durch selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstitut oder Versicherungsinstitut erbracht werden.

14.7
Wir sind berechtigt für den Fall, dass die vereinbarte Mietsumme den Bruttobetrag in Höhe 1.500 EUR übersteigt, eine Mietvorauszahlung in Höhe von 2/3 des vereinbarten Mietpreises zu verlangen.

14.8
Ist der Kunde aus Gründen, die in seiner Sphäre liegen (z.B. Rücktritt vom Vertrag, Kündigung oder ähnliches) nicht an der Durchführung des abgeschlossenen Mietvertrages interessiert, so sind wir berechtigt ihm folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
Mitteilung innerhalb 1 Woche vor Mietbeginn: 100 %
Mitteilung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn: 75 %
Mitteilung weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 50 %
der jeweils vereinbarten Bruttomietpreise. Im Rahmen der Abrechnung werden wir ersparte Aufwendungen und anderweitige Gebrauchsüberlassung berücksichtigen, soweit sie die oben bezeichneten vorgenommenen prozentualen Abzugspositionen übersteigen. Dem Besteller ist jeweils der Nachweis höherer Abzugspositionen gestattet.

14.9
Der Kunde verpflichtet sich, die Geräte und die dazugehörigen Teile pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln. Für Verschlechterungen der Mietsache haftet der Mieter, sofern und soweit ihn oder ein gesetzlicher Erfüllungsgehilfe ein Verschulden trifft. Der Mieter hat insbesondere die Transport-, Nutzungs-, Wartungs-, und Pflegevorschriften zu achten. Ein Transport darf nur in den dafür vorgesehenen Originalverpackungen erfolgen.

14.10
Zur Vornahme von Veränderungen, Einbauten, Anbauten und ähnlichem am Mietgegenstand ist der Kunde nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung des Mietvertrages den früheren Zustand des Mietgegenstandes auf eigene Kosten wiederherzustellen. Machen wir bei Beendigung des Vertrages von diesem Recht keinen Gebrauch und gibt der Kunde die Mietsache in dem von ihm hergestellten Zustand zurück, so kann der Kunde Ersatz der ihm für Veränderung, Einbau, Ausbau und ähnlichem an der Mietsache entstandenen Aufwendungen nicht verlangen.

14.11
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Andere als die in der Auftragsbestätigung genannten Personen sind nicht berechtigt, die Mietsache zu gebrauchen oder eigenmächtig zu reparieren.
Untervermietungen, mit oder ohne Entgelt, Gebrauchsüberlassungen und ähnliches, sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für Kunden, die die Mietsache im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes untervermieten.

14.12
Nach Beendigung der Mietzeit hat der Kunde den Mietgegenstand auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich und ordnungsgemäß in der Originalverpackung an uns zurück zu senden. Wir behalten uns hierbei eine 2-wöchige Frist vor, innerhalb derer die ordnungsgemäße Rückgabe geprüft wird.
Wird der Mietgegenstand vom Kunden verspätet zurückgegeben, so hat er unbeschadet der weiteren Verpflichtung zum Schadensersatz den vereinbarten Mietzins bis zur Rückgabe der Mietsache zu entrichten. Kommen wir wegen der verspäteten Rückgabe des Mietgegenstandes unsererseits gegenüber einem Dritten in Verzug, hat der Kunde insbesondere die Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes zu übernehmen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
Wird der Mietgegenstand in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, so hat uns der Kunde den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, insbesondere für die Dauer einer eventuellen Instandsetzung den vereinbarten Mietzins zu entrichten.

14.13
Unternimmt der Kunde an den Mietgeräten selbständig – ohne Einwilligung oder Absprache mit uns – eine Reparatur, so haftet er für die dadurch eventuell entstehenden Schäden. Der Kunde haftet auch für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, Transport oder Standortwechsel entstehen.

15. Eigentumsvorbehalt

Im Regelfall des Vertragsschlusses als Mietvertrag bleibt die Mietsache im Eigentum von IBB. Einigen sich die Parteien auf den Kauf der Mietsache durch den Kunden, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. der Ablösesumme vor (vgl. § 449 BGB). Das Gleiche gilt für den Verkauf von Verbrauchsartikeln

16. Sachmängelgewährleistung bei Miete

16.1
Ist die Tauglichkeit des Mietgegenstands zum vertraglichen Gebrauch aufgehoben oder eingeschränkt (fehlende Funktionstauglichkeit), so gilt dies als Mangel. Ebenso gelten fehlende oder später wegfallende zugesicherte Eigenschaften als Mangel.

16.2
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache nach der Lieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich IBB anzuzeigen. Weist die Ware bei der Lieferung einen erkennbaren Mangel auf, welcher die Funktionsweise nicht unwesentlich beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Mangel nicht mehr rügen, wenn er ihn dem Vermieter nicht unverzüglich nach seiner Untersuchung angezeigt hat. Derartige Mängel gelten bei nicht rechtzeitiger Anzeige als genehmigt und die Mietsache als mangelfrei.

16.3
Ebenso sind während der Mietzeit auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung IBB anzuzeigen. Derartige Mängel gelten ebenfalls bei nicht rechtzeitiger Anzeige als genehmigt und die Mietsache somit weiterhin als mangelfrei.

16.4
Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Kunden selbst oder von IBB nicht beauftragten Dritten herbeigeführt wurden, z.B. durch fehlerhaft übermittelte Daten oder Signale, unsachgemäße Behandlung oder Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderungen der Original-Teile, usw. Das Gleiche gilt für den natürlichen Verschleiß.
IBB kann nach seinem freien Ermessen mangelhafte Teile der Mietsache ausbessern oder neu liefern. IBB ist somit berechtigt, dem Kunden gegen Übergabe der mangelhaften Mietsache einen funktionell gleichwertigen Gegenstand zur Verfügung zu stellen oder den Mangel durch Reparatur zu beheben. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.

16.5
Der Kunde ist bei Mängeln erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn IBB sein Recht zur Lieferung eines funktionell gleichwertigen Gegenstands nicht ausübt und zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind. Das Recht zur Mietminderung ist ausgeschlossen. Genauso ist eine Schadensersatzpflicht von IBB wegen Mängeln außer in den Fällen, in denen nach er nach Ziffer 17 noch haftet, ausgeschlossen

16.6
Die Regelungen dieser Ziffer 16 gelten auch für Personal Dienstleistungen der IBB im Zusammenhang mit den Mietgegenständen.


17. Haftungsbegrenzung bei Miete

17.1
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese durch den Kunden selbst oder von IBB nicht beauftragten Dritten herbeigeführt wurden, z.B. durch fehlerhaft übermittelte Daten oder Signale, unsachgemäße Behandlung oder Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderungen der Original-Teile, usw. Das Gleiche gilt für den natürlichen Verschleiß.

17.2
Der Vermieter haftet im Rahmen eines Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden, (1) die der Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Vermieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

17.3
Der Vermieter haftet in den Fällen der Ziffer 17.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

17.4
In anderen als den in Ziffer 17.2 genannten Fällen ist die Haftung des Vermieters – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Vertragspartner des Kunden in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter überhaupt nicht.

17.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Vermieters (sofern eine persönliche Haftung besteht).

17.6
Gemäß § 536c BGB hat der Kunde auch Schäden unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter insbesondere nicht berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.

17.7
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

17.8
Die Regelungen dieser Ziffer 17 gelten auch für Personal Dienstleistungen der IBB im Zusammenhang mit den Mietgegenständen.


III. Bestimmungen bei Kauf

18: Eigentumsvorbehalt

18.1
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum IBB:

18.2
Bei Verträgen mit Verbrauchern (vgl. §13 BGB), behält sich IBB das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

18.3
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Dritten zu veräußern oder sonstige, über Eigentum von IBB gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen IBB und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an IBB ab. IBB nimmt die Abtretung an:

19. Sachmängelgewährleistung bei Kauf

19.1
Die Gewährleistung für Mängel ist ausgeschlossen, wenn diese Mängel durch den Kunden selbst oder von IBB nicht beauftragten Dritten herbeigeführt wurden, z.B. durch fehlerhaft übermittelte Daten oder Signale, unsachgemäße Behandlung oder Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderungen der Original-Teile, usw. Das Gleiche gilt für den natürlichen Verschleiß. IBB leistet für Mängel ansonsten zunächst nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung Gewähr. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, per Mail, Fax oder anders in Textform gemäß § 126b BGB erfolgt.

19.2
Sofern IBB die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe Ziffer 20) statt der Leistung verlangen.

19.3
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

19.4
Sofern der Verkäufer die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Kunde nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

19.5
Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung (vgl. Ziffer 2) gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Kunden ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt.

19.6
Rechte des Kunden wegen Mängeln oder Schäden verjähren ansonsten in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn (vgl. § 438 BGB), soweit dem Verkäufer nicht grobes Verschulden vorzuwerfen ist.

19.7
Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.

19.8
Die Regelungen dieser Ziffer 19 gelten auch für Personal Dienstleistungen der IBB im Zusammenhang mit der Kaufsache.


20: Haftung bei Kauf

20.1
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, wenn diese durch den Kunden selbst oder von IBB nicht beauftragten Dritten herbeigeführt wurden, z.B. durch fehlerhaft übermittelte Daten oder Signale, unsachgemäße Behandlung oder Einbau, Verwendung ungeeigneten Zubehörs, Änderungen der Original-Teile, usw. Das Gleiche gilt für den natürlichen Verschleiß.

20.2
Der Verkäufer haftet im Rahmen eines Vertrages dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden, (1) die der Verkäufer oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, (2) die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht oder (3) die durch Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht), entstanden sind.

20.3
Der Verkäufer haftet in den Fällen der Ziffer 20.2 (1) und (2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

20.4
In anderen als den in Ziffer 20.2 genannten Fällen ist die Haftung des Verkäufers – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Vertragsschlusses mit einem Dritten entstehen, da hierfür ausschließlich der jeweilige Vertragspartner des Kunden in Frage kommt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer überhaupt nicht.

20.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen finden entsprechende Anwendung für alle Organe, Gesellschafter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers (sofern eine persönliche Haftung besteht). Die Ziffern 19.5 und 19.6 gelten auch für die Haftung des Verkäufers.

20.6
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

20.7
Die Regelungen dieser Ziffer 20 gelten auch für Personal Dienstleistungen der IBB im Zusammenhang mit der Kaufsache.